Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahme- und Veranstaltungsvertrag-
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen durch die Reservierungsbestätigung des Parkhotels. Falls eine schriftliche Reservierungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, das/die Zimmer jedoch telefonisch zugesagt und bereitgestellt war/en, gilt der Gastaufnahmevertrag ebenfalls als abgeschlossen.
Gruppenreservierungen -auch für Bankettveranstaltungen- bedürfen prinzipiell der schriftlichen Form.
2. Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Veranstaltungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde.
3. Das Parkhotel ist verpflichtet, den reservierten Platz/ die reservierten Plätze dem Gast bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Hotel ist berechtigt, bis zum 31.Tag vor Anreise vom Gastaufnahmevertrag oder vom Veranstaltungsvertrag aus wichtigen Gründen zurückzutreten.
4. Stornierungsregelungen: Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Gast gelten folgende Stornierungsregelungen:
Stornierungsbedingungen für Individualreisende:
Bis 31 Tage vor Anreisetermin = Stornogebühr in Höhe der Anzahlung
30. - 22. Tag vor Anreise = 20 % pro stornierter Gast
21. - 15. Tag vor Anreise = 30 % pro stornierter Gast
14. - 07. Tag vor Anreise = 50 % pro stornierter Gast
06. - 02. Tag vor Anreise = 70 % pro stornierter Gast
Stornierungsbedingungen für Gruppen ab 20 Personen:
Bis 60 Tage vor Anreisetermin stornofrei!
59. - 44. Tag vor Anreise = 20 % pro stornierter Gast
43. - 30. Tag vor Anreise = 30 % pro stornierter Gast
29. - 14. Tag vor Anreise = 50 % pro stornierter Gast
13. - 04. Tag vor Anreise = 70 % pro stornierter Gast
03. Tag oder Nichtanreise = 80 % pro stornierter Gast
Das Parkhotel ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
5. Ersatzansprüche für einen etwaigen entgangenen Aufenthalt infolge höherer Gewalt wie z.B. Krankheit, behördliche Eingriffe, Seuchenausbruch, Pandemie oder dergleichen sind nicht möglich.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen – z.B. wegen vorzeitiger Abreise- werden grundsätzlich nicht erstattet, auch nicht teilweise. Für abhanden gekommene Gegenstände wie Kleidungsstücke, Wertgegenstände und dergleichen werden keine Ersatzansprüche durch das Hotel anerkannt.
8. An- und Abreisezeiten:
Anreise: täglich ab 15.00 Uhr und bis 20.00 Uhr oder nach Absprache.
Abreise: bis 11.00 Uhr oder nach Absprache
9. Leistungen: Welche Leistungen vereinbart wurden, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung des Hotels.
10. Das Parkhotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Das Parkhotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Parkhotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
11. Werden fest gebuchte und bestätigte Feiern vom Vetragspartner ohne schwerwiegenden Grund wie z.B. Unfall etc. der besagten Person abgesagt, behält sich das Parkhotel vor Stornierungskosten in Rechnung zu stellen. Diese berechnen sich nach Stornierungszeitpunkt und können variieren zwischen der geleisteten Anzahlung und die vereinbarten Rahmenbedingungen in Euro mal der gebuchten und angegebenen Teilnehmerzahl.
12. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung vom
Parkhotel aufrechnen oder verrechnen.
13. Bei der Nutzung vom Hotel- Internetzugang durch den Gast, wird die Haftung für etwaige Forderungen aus derselben, durch das Hotel in jeder Form ausgeschlossen bzw. daraus resultierende Forderungen an den Gast weiterbelastet.
14. Bei Gruppenreisen werden die Gruppen gesamt in Rechnung gestellt und können ausschließlich so abgerechnet werden. Bei Gruppenreisen und Aufenthalten mit Sonderkonditionen bitten wir um Verständnis, dass wir keinen Rechnungsausgleich über Kreditkarten akzeptieren können. Ist kein Rechnungsausgleich über ein anderes
Zahlungsmittel möglich, behält sich das Parkhotel vor, eine Gebühr von 5 % auf den Rechnungsbetrag aufzuschlagen.
15. Im Parkhotel kann mit folgenden Zahlungsmitteln bezahlt werden:
EC-Karte, Master-Card, Visa Card, Barzahlung.
16. Sollten ein oder mehrere Punkte dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes oder zukünftiges Recht verstoßen, so betrifft das nicht die restlichen Vertragspunkte.
17. Gerichtsstand ist Neuwied am Rhein.